Ihre Kreishandwerkerschaft – Was tun wir?

Folgende Aufgaben gehören im Kern zur Innungsbetreuung:

  • Vorbereitung von Entscheidungen der jeweiligen Gremien, wie z.B. Vorstands- und Mitgliederversammlungen der Innungen einschießlich der Einladungen
  • Rundschreiben, Newsletter und KH-Info
  • Betreuung der Innungen durch die Innungsgeschäftsführer und Ansprechpartner bei konkreten Fragen
  • Führen der Handwerksrolle
  • Durchführung der Prüfungen und der überbetrieblichen Ausbildung
  • Informationsveranstaltungen, Seminare, Fachvorträge
  • Persönliche und Firmenjubiläen, Überreichen von Goldenen, Silbernen und Diamantenen Meisterbriefen
  • Öffentlichkeitsarbeit bezüglich der Innungsveranstaltungen, Jubiläen etc.
  • Mitgliedergewinnung

Ansprechpartner für Bielefeld
Gerline Neulen, Tel.: 0521/58009-20, Fax: 0521/58009-42, Email: gerlinde.neulen@kh-bielefeld.de
Sandra Böhmler, Tel.: 0521/58009-22, Fax: 0521/58009-42, Email: boehmler@kh-bielefeld.de

Ansprechpartner für Gütersloh
Petra Imkamp, Tel.: 05241/23484-13, Fax: 05241/23484-10, Email: imkamp@kh-gt.de

Ansprechpartnerin bei Fragen bezüglich der Handwerksrolle, Mitgliedergewinnung, Jubiläen für Bielefeld:
Katrin Fischer, Tel.: 0521/58009-0, Fax: 0521/58009-42, Email: fischer@kh-bielefeld.de

Ansprechpartnerin bei Fragen bezüglich der Handwerksrolle, Mitgliedergewinnung für Gütersloh:
Petra Hubrich, Tel.: 05241/23484-11, Fax: 05241/23484-10, Email: hubrich@kh-gt.de

Service

Als Arbeitgeberverband bieten wir unseren Mitgliedsbetrieben die rechtliche Betreuung. Unsere Rechtsanwältin berät Sie kostenfrei in allen rechtlichen Fragen, wir übernehmen für Sie auch die Vertretung vor den Arbeits-, Verwaltungs- und Sozialgerichten. In den übrigen Bereichen ist uns eine Vertretung vor den Gerichten nicht möglich, wir beraten Sie hier aber gerne.Unterstützung leisten wir z.B. in folgenden Bereichen:

– Arbeitsverträge, Abmahnungen, Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Aufhebung, Betriebsvereinbarungen, Anhörung der Betriebsräte, Altersteilzeitverträge und alle sonstigen Fragen des Arbeitsrechtes.

Ferner unterstützen wir Sie in folgenden Rechtsbereichen:

Kauf- und Werkvertragsrecht, Miet- und Pachtrecht, Wettbewerbsverstöße, Sozialkassenverfahren z.B. im Baugewerbe, Teilhabe behinderter Menschen (Arbeitsplatzsicherheit, Sonderregelungen, Zuschüsse), Rentenfragen, Verfahren mit Integrationsämtern, Arbeitsagenturen, Arbeitsvertragsfragen.

Unsere Mitglieder erhalten ferner jährlich eine Formularmappe mit Musterschreiben, Musterverträgen etc. aus diversen Rechtsgebieten, insbesondere aus dem Arbeitsrecht. Die Formulare können digital angefordert werden.

Ansprechpartnerin
Melanie Busch, Tel.: 0521/58009-25, Fax: 0521/58009-42, Email: busch@kh-bielefeld.de

Inkassoservice
Haben Sie offene Forderungen? Wir übernehmen für Sie die Mahnschreiben und ggf. auch die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens. In der Regel wird nach einer Mahnung durch die Kreishandwerkerschaft die Forderung bereits beglichen. Diese Mahnung ist kostenlos.

 

Vorteile Ihrerseits:

  • Individuelle Betreuung
  • Kenntnisse der betrieblichen Situation durch die enge Verbindung zum Handwerk
  • Wir nehmen Ihnen ohne viel Aufwand Arbeit ab

Ansprechpartnerin
Melanie Busch, Tel.: 0521/58009-25, Fax: 0521/58009-42, Email: busch@kh-bielefeld.de

Information und Kommunikation
Durch Rundschreiben, Newsletter und die 4 x im Jahr erscheinende Mitgliederzeitung der Kreishandwerkerschaft erhalten unsere Mitglieder ständig aktuelle Informationen rund um das Handwerk, ebenso durch Rundschreiben der Fachverbände.

Seminare
Seminare führen wir fachbezogen und branchenübergreifend fortlaufend und aktuell durch.

Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik
Auch Handwerksbetriebe sind je nach Betriebsgröße verpflichtet, einen arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Dienst zu installieren. Mitgliedsbetriebe können hier ein kostengünstiges Angebot der Kreishandwerkerschaft durch einen Rahmenvertrag für die arbeitsmedizinische Betreuung nutzen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie eine Frage haben!