
Handwerk arbeitet weiter – mit einer Ausnahme
Bielefeld. Die Veröffentlichungen der letzten Tage führen immer wieder zu Fragen, ob Handwerksbetriebe weiterarbeiten dürfen.
Ja – die Handwerksbetriebe dürfen weiterarbeiten! Das gilt auch für die Gesundheitshandwerke, wie Orthopädietechnik, Orthopädieschuhtechnik und auch Zahntechnik, ferner für Reinigungen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Autovermietung oder auch Sanitätshäuser.
Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Bielefeld, Jürgen Sautmann:„Die Verbraucher können sich daher jeder Zeit an den Handwerksbetrieb ihres Vertrauens wenden.“
Untersagt sei die Handwerksausübung nur den Betrieben des Friseur-Handwerks.
Die vergangenen Monate haben auch gezeigt, dass bei der Auftragsabwicklung keine wesentlichen Probleme entstanden, da betriebsseitig alle erforderlichen Hygienemaßnahmen eingehalten werden.